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REHA-Fit e.V.: Wassergymnastik zur Prävention und Rehabilitation in Berlin-Rudow und Berlin-Charlottenburg

Wieder fit und vital durch Wassergymnastik werden: An den Standorten in Rudow und Charlottenburg bieten wir als REHA-Fit e.V. Präventionsinteressierten und Rehabilitanden in 30 -34 Grad warmen Wasser von Montag bis Samstag zu unterschiedlichen Zeiten Aqua-REHA-Sport in Kleingruppen an.

Unsere Wassergymnastik-Kurse haben jeweils eine Dauer von 45 Minuten, sind auf 10-12 Personen begrenzt und finden zu unterschiedlichen Zeiten statt, welche unserem Kursprogramm entnommen werden können.

Warum Prävention und Rehabilitation?

Prävention umfasst alle Aktivitäten mit dem Ziel, Erkrankungen zu vermeiden, zu verzögern oder unwahrscheinlicher zu machen. Präventionskurse wie z.B. Wassergymnastik richten sich deshalb an gesunde Menschen, die ihre Gesundheit erhalten wollen. Hingegen kommt Rehabilitationssport für Menschen in Betracht, die bereits erkrankt sind. Der Rehabilitationssport fördert eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Gesundheitssportliche Präventionskurse nach §20 SGB V

Präventionskurse nach §20 SGB V sind spezielle Maßnahmen wie beispielsweise Wassergymnastik, die von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gefördert werden und eine Bezuschussung erhalten.

Für Präventionskurse benötigen Krankenversicherte keine ärztliche Verordnung. Die Krankenkassen übernehmen in unterschiedlichem Umfang die Kosten. Was die Krankenkassen dazuzahlen ist festgelegt im „Leitfaden Prävention“ vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen. Damit die Teilnahme an einem zertifizierten Präventionskurs wie z.B. unseren Wassergymnastik-Kursen von den Krankenkassen bezuschusst werden kann, müssen Krankenversicherte die ausgefüllte und unterschriebene Muster-Teilnahmebescheinigung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Das Formular enthält sowohl die Teilnahmebescheinigung als auch den Antrag auf Bezuschussung.

Aber Achtung: Nur bei regelmäßiger Teilnahme am Präventionskurs wird den Krankenversicherten am Ende eines Kurses die notwendige Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Medizinischer Rehabilitationssport nach § 64 Sozialgesetzbuch IX

Bei chronischen Erkrankungen bzw. dauerhaften Einschränkungen oder nach einer klinischen Behandlung wird Rehabilitationssport empfohlen.

Einerseits wird der Rehabilitationssport über eine ärztliche Verordnung empfohlen. Die ärztliche Verordnung muss zur Bewilligung der Kostenübernahme vom Krankenversicherten bei der Krankenkasse eingereicht werden. Andererseits kann auch eine Rehabilitationsklinik nach einer Anschlussheilbehandlung Rehabilitationssport verordnen. Diese Verordnung gilt hinsichtlich der Kostenübernahme durch die DRV als sofort genehmigt. Beide Verordnungen enthalten neben der Diagnose, den Grund der Verordnung und dem Rehabilitationsziel auch Informationen zu empfohlener Dauer, Häufigkeit und geeigneter Rehabilitationssportart – in unserem Fall Wassergymnastik.

Im Regelfall umfassen Krankenkassenverordnungen 50 Trainingseinheiten in 18 Monaten à 45 Minuten oder 120 Trainingseinheiten in 36 Monaten à 45 Minuten und das ein- bis zweimal wöchentlich. Eine Folgeverordnung kann bis zu dreimal mit ärztlicher Begründung ausgestellt werden.